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AGBs:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma: Schwarzwälder-Korbimport
Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung: Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte. Die Firma erkennt abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nicht an, es sei denn, die Firma hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Angebote und Vertragsabschluß

Die im Internet und in den Verkaufsunterlagen der Firma enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Die Bestellung des Kunden ist bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma die Annahme der Bestellung innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich bestätigt. Das Angebot des Kunden bezieht sich auf die Waren, wie Sie auf der Website oder in den Verkaufsunterlagen der Firma dargestellt oder beschrieben sind. Geringfügige Abweichungen der Ware in Farbe, Design und Dekor müssen wir uns vorbehalten.
Sonderanfertigungen.in fachmännicher weise ausgeführt,
werden nicht zurückgenommen. Soweit Angestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung der Firma.

Preise

Alle Preise verstehen sich zzgl. der zur Zeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (siehe Preis-Info-Importe)
Soweit nicht anders schriftlich bestimmt, ist der Preis für die Verpackung im Kaufpreis enthalten. Eine Rücknahme des Verpackungsmaterials ist ausgeschlossen. der Kunde verpflichtet sich durch den Kauf auf, sämtliche Bestimmungen der geltenden Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Form bei der Entsorgung zu übernehmen.

Lieferung, Gefahrübergang, Lieferfristen

Die Lieferung erfolgt unfrei Hamburg (bei Asienimporten) über die Spedition Lüders&Stange an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ereignisse höherer Gewalt,Krieg,Feuersbrunst
und ähnliche Ereignisse sowie Unmöglichkeiten der Beschaffung
von Rohmaterial endbinden uns von der Lieferpflicht.Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an das mit der Versendung beauftragte Unternehmen bzw. Person übergeben wird. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Art der Versendung bleibt der Firma vorbehalten, soweit nicht vorab eine bestimmte Versandart mit dem Besteller schriftlich vereinbart worden ist. Angaben über eine Lieferfrist sind stehts unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ausdrücklich ein bestimmter Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Firma bemüht sich jedoch, die in der Auftragsannahme angegebene Lieferfrist einzuhalten.

Fälligkeit, Zahlung, Verzug

Der Kaufpreis ist innerhalb von 3 Werktagen nach der Lieferung,Netto auf das Konto der Firma zu leisten.
Kosten des Zahlungsverkehrs (z.B. Bankgebühren für Auslandszahlungen, Nachnahmegebühren etc.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers, es sei denn, das schriftlich eine Einbeziehung dieser Kosten im Kaufvertrag vereinbart worden ist.
Der Kunde kann den Kaufpreis per Bankeinzug oder Überweisung auf das Konto der Firma zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Firma berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes p.a. zu fordern. Bei Neukunden ist eine Zahlungs-Bankgarantie erforderlich

Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Firma anerkannt sind.
Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Haftung

Bei Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch die Firma oder ihre Erfüllungsgehilfen haftet die Firma nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt bei Haftung aus unerlaubter Handlung und für Verrichtungsgehilfen.

Gewährleistung

Für Mängel der Waren, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften leistet die Firma Gewähr nach folgenden Vorschriften:
Der Besteller hat, sofern er Kaufmann ist, die Ware unverzüglich nach Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, der Firma unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein Mangel, so ist dieser ebenfalls unverzüglich nach der Entdeckung zu rügen. Erfolgen Untersuchung und Rüge nicht rechtzeitig, so gilt die Ware als genehmigt. Es gelten die §§ 377, 378 HGB.
Soweit Gewährleistungsansprüche des Bestellers bestehen, ist die Firma berechtigt, nach ihrer Wahl die mangelhafte Ware zurückzunehmen, eine einwandfreie Ware zu liefern oder unter angemessener Wahrung der Interessen des Kunden den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. Kommt die Firma der Ersatzlieferungs- bzw. Nachbesserungspflicht nicht oder nicht vertragsgemäß nach, ist der Besteller berechtigt, die gesetzlichen Mangelanspruche geltend zu machen.

Gibt der Käufer der Firma nicht unverzüglich Gelegenheit, sich von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelgewährleistungsansprüche.
Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Erfolgt eine vereinbarte ausdrückliche Abnahme der Ware durch den Kunden, so ist, sofern er Kaufmann ist, die spätere Rüge von Mängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen; die Ware gilt insoweit als genehmigt. Gleiches gilt, wenn eine Bestellung nach Muster erfolgt ist für die dem Muster anhaftenden erkennbaren Mängel.

Eigentumvorbehalt

Alle von der Firma gelieferten Waren bleiben Eigentum der Firma, solange die Firma noch Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller hat. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordungsgemäß geführten geschäftsbetriebes zu veräußern. Außergewöhnliche Verfügungen, wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen usw., sind jedoch unzulässig.

Mit der Annahme der Waren der Firma tritt der Besteller bis zur völligen Bezahlung der Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung die ihm aus der Weiterveräußerung der im Eigentum der Firma stehenden Waren gegen seine Abnehmer erwachsenen Forderungen mit allen Nebenrechten an die Firma ab. Der Besteller ist zur Einziehung der an die Firma abgetretenen Forderungen solange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen der Firma gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und solange er nicht in Vermögensverfall gerät. Auf verlangen der Firma hat der Besteller der Firma die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen.
Zugriffe Dritter auf die im Eigentum der Firma stehenden Waren und die an die Firma abgetretenen Forderungen sind der Firma vom Besteller unverzüglich anzuzeigen.

Datenschutz

Die Firma verarbeitet die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten ist der Hauptsitz der Firma. Die Firma ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublick Deutschland geltenden Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB`s im übrigen nicht.
 
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